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Streetmag Hamburg 2012 !!
Abfahrt 19.05.2012 morgens bei Walter (wo sonst)
There we go again
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Wir durften heute nach nur ein paar Wochen unseren 1000. Besucher
begrüßen .... Das zeigt doch,das der American Way of Life sich
immer noch seinen Weg durch unseren Alltag zieht,und sich weiterhin
viel Beliebtheit erfreut. Danke dafür
Rinteln 50er Jahre Festival 20.08.2011 Claudia´s Garage
Wir suchen in und um Raum Blomberg / Barntrup eine Unterstellmöglichkeit für min. 3-4 Fahrzeuge
(kleine Scheune,Halle,oder ähnliches).Falls jemand etwas zu vermieten hat,oder weiß wo,bitte bei
Andreas melden (oder ´ne email info@customcars-owl.de ) DANKE
07 Wechselkennzeichen, auf die mehrere Fahrzeuge eingetragen werden konnten, waren bis zum 28. Februar 2007 für mindestens 20 Jahre alte Fahrzeuge möglich. Grundlage der roten Kennzeichen für Oldtimer und Youngtimer Sammler, das seinen Namen wegen der 07er-Nummer zwischen Ortsnamen und Kennzeichennummer trägt, ist die 49. Ausnahmeverordnung in der StVZO.
In der Ausnahmeverordnung war geregelt, dass die Zuteilung des Oldtimer Wechselkennzeichens im Ermessen der örtlichen Zulassungsbehörde liegt. Dabei wurde geprüft, ob die in der Verordnung genannte Voraussetzung „Darstellung des kraftfahrtechnischen Kulturgutes“ ausreichend erfüllt wird.
Mit der Einführung des H-Kennzeichens wurde eine klare Begriffsdefinition für einen Oldtimer festgelegt, die danach auf das Wechselkennzeichen übertragen wurde. Seit 1.3.2007 definiert die Verordnung Oldtimer daher einheitlich als Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Die Genehmigung des roten Wechselkennzeichens wird durch den Nachweis erleichtert, dass die Fahrzeuge tatsächlich zur Pflege technischen Kulturguts eingesetzt werden sollen. Dafür eignet sich neben einer Clubmitgliedschaft auch die Vorlage von DEUVET- oder FIVA-Wagenpässen, die den Fahrzeugen Oldtimer-Status bescheinigen.
Die Oldtimer Kfz Steuer beträgt im Jahr derzeit pauschal 46 EUR für Kennzeichen nur für Motorräder und 191 EUR für die 07er Kennzeichen für alle anderen Kfz.
Weiterhin gültig bleiben die 07er-Schilder für Youngtimer, die unbefristet vergeben wurden. Einige Bundesländer haben darüber hinaus unabhängig voneinander von einer Befristung der Kennzeichen einen Bestandsschutz für bis zum genannten Stichtag eingetragene Fahrzeuge unter 30 Jahre festgelegt. Die bei der Einführung des Wechselkennzeichens ausgegebenen Exemplare mit „06“ gelten mit dem entsprechenden Fahrzeugschein selbstverständlich als Oldtimer-Kennzeichen“ und nicht als Händler-Kennzeichen.
Laut der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO sind nach wie vor gestattet Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur und An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.
Das Kennzeichen wird dabei von einem Fahrzeug auf das nächste gewechselt. Selbstverständlich darf nur jeweils ein Fahrzeug im Verkehr sein. Ein Alltags-Gebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechsel-Kennzeichen ist nicht gestattet. Aufgrund von Bedenken wegen Missbrauchs bei Städten und Kreisen ist es zum Teil nur schwierig zu erhalten. Seit 2004 wurden viele Oldtimer Liebhaber bei Ämtern abgewiesen, wenn das Fahrzeug nicht bereits mindestens 30 Jahre alt war oder einen gewissen Seltenheitswert hatte. Dagegen konnte jedoch erfolgreich Widerspruch eingelegt werden.
Die Wechselkennzeichen gelten auch international. In einigen Ländern gibt es laut dem ADAC allerdings vereinzelt Anerkennungsprobleme.
In der Regel berechnen die Zulassungsstellen 96 EUR Gebühr, 28 EUR für die Kennzeichen sowie einen Pauschalbetrag von 191,73 EUR an Jahressteuer. Durch die obligatorische Haftpflichtversicherung entstehen jedoch weitere Kosten.
Nach § 28 StVZO Abs. 3, der neben anderen Kennzeichen auch für die roten Oldtimerkennzeichen gilt, sind über die Fahrten “fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, die Art und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeugidentifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit auszuhändigen”.
Quellverweis: http://www.automobile-oldtimer.de/zulassung/oldtimer-wechselkennzeichen/